Schadensmeldungen – NÖ Katastrophenfonds

Sehr geehrte HafnerbacherInnen,

nachstehend und anbei Hinweise zur Gewährung einer Beihilfe zur Beseitigung von außergewöhnlicher Schäden, die durch das Hochwasser der vergangenen Tage verursacht wurden, aus dem NÖ Katastrophenfond.

Über Antrag Ihrerseits werden die Schäden detailliert vor Ort durch eine Schadenserhebungskommission erhoben.

Bitte beachten Sie:

  • Melden Sie unabhängig davon Ihren Schaden bei der eigenen Versicherung – die Höhe der Auszahlung können Sie auch nachmelden.
  • Beihilfen werden nur gewährt, sofern der Gesamtschaden abzüglich allfälliger Ansprüche gegen Dritte (z.B. Versicherung, Schadenersatz) mindestens € 1.000,00 beträgt. In Ausnahmefällen B. bei besonders großer Bedürftigkeit, Gefährdung der Gesundheit kann von dieser Grenze abgewichen werden.

Nicht gefördert wird u.a.:

  • Schäden von Dritte verursacht – z.B. Baumängel
  • Schäden an Fahrzeugen und KFZ im Privateigentum
    • Schäden an Sachwerten des gehobenen Standards wie:
    • Pools, Schwimmteiche, Saunen, Ziergärten, Zierteiche, Skulpturen, Gemälde, Antiquitäten, Schmuck usw.

Schäden an Teichanlagen (nicht gewerblich)

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte:

Katastrophenbeihilfe für Private – Förderung – Land Niederösterreich (noe.gv.at)

Bitte retournieren Sie das Formular im Anhang bis längstens 24.09.2024, somit können wir Sie so rasch als möglich unterstützen.

Formular Antrag – Hochwasser 2024 LH

Nachmeldungen können selbstverständlich auch noch im Anschluss daran erfolgen!

Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung und verbleiben mit

freundlichen Grüßen,

Bgm. Mag. Stefan Gratzl