Der Gemeinderat der Marktgemeinde Hafnerbach hat in seiner Sitzung am 11. Juni 2026 eine neue Förderrichtline beschlossen.
Seit vielen Jahren unterstützt die Marktgemeinde Hafnerbach die Vereine der Gemeinde mit finanziellen Zuwendungen. Sie fördert Maßnahmen für verschiedenste Zielgruppe (Säuglinge, Kinder, Familien, Senioren, Landwirtschaft und Wirtschaft, Umwelt und Nachhaltigkeit). Über die Jahre hinweg ist eine sehr umfangreiche Förderlandschaft (zusammengestellt in der Förderrichtlinie) entstanden, teilweise wurden etliche Doppelförderungen geschaffen.
Im Jahr 2025 hat die Marktgemeinde Hafnerbach € 54.191,64 an Förderungen (basierend auf der Förderrichtlinie) ausbezahlt.
Bereits im Rahmen der letzten Gebarungseinschau der Aufsichtsbehörde Amt der NÖ Landesregierung wurde angeraten, die Förderrichtlinie in Anbetracht der zu erwartenden Finanzlage der Gemeinden generell zu hinterfragen bzw. Kürzungen im größeren Ausmaß vorzunehmen.
Diesen Schritt musste der Gemeinderat nun gehen – wobei einhellige Meinung war: Keinesfalls darf die Förderrichtlinie generell gestrichen werden. Es besteht ein klares Bekenntnis, auch weiterhin zielgerichtet Unterstützung zu bieten!
Unter den Aspekten der Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit wurde mehrere Wochen hindurch an einer Überarbeitung der Richtlinie gearbeitet:
- Förderarten, die auch von Bund/Land gefördert werden, wurden gestrichen (zB Wohnbauförderung, Heizkesseltausch).
- Förderarten, die nicht mehr in Anspruch genommen wurden (zB E-Radförderung), wurden gestrichen.
- Verschiedene Repräsentationsausgaben (zB Jubiläumsgaben für Jubelpaare) wurden gekürzt.
- Die Vereine werden weiterhin unterstützt, mit einer etwas geringeren Förderung. Eine Information dazu ergeht demnächst an alle betroffenen Vereine.
- Teilweise wurde die Marktgemeinde Hafnerbach zwischenzeitlich gesetzlich verpflichtet, verschiedene Kosten (insb. im Bereich Kinderbetreuung) „kraft Gesetz“ selbst zu tragen – davor musste diese Kosten die Eltern tragen und haben als Unterstützung eine Förderungen der Gemeinde dafür erhalten. Daher auch hier eine Streichung aus der Förderrichtlinie.
Die Arbeiten wurden zwischen allen Fraktionen im Gemeinderat sehr konstruktiv geführt und die nunmehr vorliegende Förderrichtlinie – bis auf eine einzige Förderart – auch einhellig festgelegt für die Beschlussfassung.
Die bestehende Richtlinie wird im Moment entsprechend dem vom Gemeinderat gefassten Beschluss abgeändert und zeitgerecht auf der Gemeindewebsite für das Jahr 2027 veröffentlicht.
Wenn Sie sich fragen: Die Förderrichtlinie der Marktgemeinde Hafnerbach muss gekürzt werden, da es „angeblich kein Geld gibt“. Andere Projekte werden aber trotzdem umgesetzt. Wie geht das?
Die Marktgemeinde Hafnerbach ist generell verpflichtet, Maßnahmen in den Bereichen Infrastruktur (Straße, Wasser, Kanal, Friedhof …), Bildung (Kindergarten, Volksschule, Mittelschule, Musikschule), Gesundheit (Kostenanteil Finanzierung Krankenhäuser, …), u.v.m. zu setzen. Dementsprechend werden diese bei der Erstellung der jeweiligen Voranschläge für das kommende Jahr berücksichtigt. Für bestimmte Projekte (zB im Bereich Straßenbau) bekommt man Bedarfszuweisungen des Landes NÖ, gibt es teilweise weitere Förderungen (zB Wasserwirtschaftsfond oder Natur im Garten), auf die eine Gemeinde zurückgreifen kann. Unterstützungen und Förderungen durch Land/Bund müssen zweckgebunden eingesetzt werden – können nicht für andere Zwecke, wie zB Auffüllen eines freiwilligen Fördertopfs verwendet werden. Gibt eine Gemeinde für eigene Förderungen viele Geldmittel aus, besteht das sehr hohe Risiko, dass im Gegenzug Bedarfszuweisungen/Förderungen für andere Projekte gestrichen/massiv gekürzt werden („Wenn genug Geld da ist, um eigene Förderungen auszubezahlen, dann ist auch eine finanzielle Unterstützung bei Gemeindeprojekten durch Land/Bund nicht erforderlich“).