Entfernung von überhängenden Ästen im Luftraumprofil

Oft werden Zufahrten von Bäumen und Sträuchern, die vom Privatgrund auf die Fahrbahn ragen, versperrt.
Von diesem Problem sind auch Gehsteige betroffen, auf denen Äste überhängen. Diese behindern Fußgänger, Radfahrer, Kinderwägen und andere Verkehrsteilnehmer.

Laut der Bestimmung des §91 StVO 1990 ist der Grundeigentümer verpflichtet, die Entfernung bzw. Ausästung von Bäumen und Sträuchern vorzunehmen, damit diese nicht auf Gehsteigen, Straßen und Wege einhängen.
Das Luftraumprofil beinhaltet folgende Maße:
• Oberhalb der Fahrbahn mit mindestens 4,50m
• Über dem Gehsteig mit mindestens 2,20m

GVU St. Pölten- Pauer Marie Sophie