Die Gemeindestraßen werden ab 23.3.2026 gekehrt.
Wir ersuchen Sie heute schon, Gehsteige, Straßenbuchten etc., welche mit dem Kehrwagen nicht erreichbar sind, frei zu kehren.
Nützen Sie diese Möglichkeit, den Riesel von Ihrer Liegenschaft an den Straßenrand zu kehren (bitte keine Haufenbildung durchführen), damit dieser von den Kehrmaschinen aufgenommen werden kann.
Weiters bitten wir um Verständnis, dass die Maschinen möglicherweise auch in den Abendstunden unterwegs sein werden. Der Auftragnehmer wird im Wohngebiet die Nachtruhe (22:00 bis 06:00 Uhr) jedenfalls einhalten.