Änderung örtliches Raumordnungsprogramm

Es ist beabsichtigt im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Hafnerbach das örtliche Raumordnungsprogramm (Flächenwidmungsplan und Bebauungsplan) in den Ortschaften Wimpassing, Sasendorf, Pfaffing, Rannersdorf, Weinzierl und Hafnerbach zu ändern. Der Entwurf wird gemäß § 24 bzw. § 34 des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014 in der dzt. geltenden Fassung, durch sechs Wochen, das ist in der Zeit vom 10.07.2023 bis 21.08.2023 im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.

Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf der Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen. Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.

Alle betroffenen Grundstückseigentümer und deren Nachbarn wurden vor der öffentlichen Auflage nachweislich verständigt.