NÖ Hundehaltegesetz u. -SachkundeVO ab 1.6.2023

NÖ Hundehaltegesetz und NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023

Beim NÖ Hundehaltegesetz handelt es sich um ein Sicherheitsgesetz, das zum Schutz des Menschen erlassen wurde. Es liegt in der Verantwortung jeder Hundehalterin und jedes Hundehalters richtig und verantwortungsvoll zu handeln. Mit der Novelle sollen die Sicherheitsstandards im Zusammenleben zwischen Mensch und Hund erhöht und die Gesellschaft vor unüberlegten Anschaffungen von Hunden geschützt werden.

Information zum NÖ Hundehaltegesetz und zur NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023, geltend ab 1. Juni 2023

  • Für alle Hunde ist ein Nachweis der erforderlichen allgemeinen Sachkunde der Gemeinde vorzulegen. Die Sachkunde umfasst eine einstündige Information durch einen Tierarzt oder Tierärztin und eine zweistündige Information durch eine fachkundige Person. Dieser Nachweis ist, wenn er nicht bereits bei der Meldung erbracht wird, binnen sechs Monaten ab diesem Zeitpunkt der Gemeinde vorzulegen. Der allgemeine Sachkundenachweis ist einheitlich für alle Hunderassen und gilt somit auch für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential. Jedoch sind für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde zusätzliche Nachweise erforderlich und es gelten erweiterte Regelungen (ausführliche Informationen siehe untenstehenden Link)
  • Weiters ist ein Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung zu erbringen.
  • Neu ist auch, dass ab 1.6.2023 nur mehr fünf Hunde in einem Haushalt erlaubt sind (Ausnahmen beschrieben in untenstehendem Link)
  • Für Hunde, die bereits vor dem 1.6.2023 angeschafft wurden, gilt eine Übergangsfrist bis zum 1.6.2025 für die Vorlage eines Nachweises der Haftpflichtversicherung. Ein Sachkundenachweis für diese Hunde ist nicht erforderlich.

 

Ausführliche Informationen, Fragen und Antworten: https://www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html