Informationen zur Landtagswahl NÖ – 29.1.2023

Am 29.01.2023 findet die Landtagswahl statt. In Hafnerbach befindet sich Ihr Wahllokal in der Volksschule Hafnerbach, dort aufgeteilt nach Sprengel 1 bis 4. Welchem Sprengel Sie zugehörig sind, entnehmen Sie bitte der Wählerverständigungskarte, die Ihnen in den nächsten Tagen postalisch übermittelt wird. Diese Wählerverständigungskarte samt Lichtbildausweis sind zur Wahl mitzubringen.

Wahlzeit: 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr.

Wahlberechtigt sind Österreicherinnen und Österreicher, die bis zum Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Stichtag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis der Marktgemeinde Hafnerbach war der 18.11.2022.

 

Briefwahlmöglichkeit:

Wenn Sie per Briefwahl wählen möchten, benötigen Sie dafür die Wahlkarte. Diese können Sie ab sofort bis spätestens Mittwoch, den 25. Jänner 2023 schriftlich und bis Freitag, 27. Jänner 2023, 12:00 Uhr persönlich am Gemeindeamt beantragen. Die Beantragung der Wahlkarte hat durch den Wähler selbst zu erfolgen! Ein Antragsformular für die Ausstellung einer Wahlkarte bekommen Sie am Gemeindeamt oder auch online über unsere Gemeindehomepage – elektronischer Amtsweg beantragen. Es ist ein Lichtbildausweis bei der Abholung vorzulegen.

ACHTUNG: Auch bei Beantragung mit „Handy-Signatur“ ist es erforderlich, die Wahlkarte eingeschrieben und nachweislich zuzustellen.

 

Wählen per „Briefwahl“

Amtlichen Stimmzettel und blaues Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen

Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen

  • Wahlkuvert in Wahlkarte legen
  • (WICHTIG!) auf der Wahlkarte unterschreiben („eidesstattliche Erklärung“)
  • Wahlkarte zukleben
  • Wahlkarte in das voradressierte Überkuvert legen und dieses ebenfalls verschließen

 

per Post versenden oder direkt im Briefkasten beim Gemeindeamt abgeben. Die ausgefüllte, unterschriebene und verschlossene Wahlkarte muss spätestens am Wahltag, 29. Jänner 2023, bis 06.30 Uhr, bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde (=Gemeindeamt) einlangen oder am Wahltag in einem Wahlkartenlokal abgegeben werden.