Haben sie schon darüber nachgedacht?

Haben sie schon einmal darüber nachgedacht, als Tagesmutter oder Tagesvater zu arbeiten?

Tagesmütter/Tagesväter – Allgemein
Eine Tagesmutter/ein Tagesvater betreut ein oder mehrere Kinder bei sich zu Hause im Familienverband. Es besteht die Möglichkeit, auf individuelle Bedürfnisse der Kinder einzugehen. Meist sind die Betreuungszeiten bei Tagesmüttern/Tagesvätern flexibler als bei Kinderkrippen, Kindergärten oder Kindergruppen.

Tagesmütter/Tagesväter bieten Betreuung innerhalb des Familienalltags. Sie kochen selbst, sorgen für Spiel- und Bewegungsangebot und stellen Spielmaterial zur Verfügung.

Wer kann Tagesmutter/Tagesvater werden?

Tagesmütter/-väter sind eigenberechtigte Personen, die regelmäßig und entgeltlich fremde Minderjährige bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (Tageskinder) für einen Teil des Tages individuell im eigenen Haushalt betreuen, erziehen und bilden. Die Bewilligung für Tagesmütter/-väter bezieht sich auch auf deren Haushalt und erfolgt durch die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde mit Bescheid ohne Anführung des Kindesnamens.

Voraussetzungen
Tagesmütter/-väter müssen persönlich geeignet sein und sind verpflichtet, eine Ausbildung und regelmäßige Fortbildung im Rahmen einer fachlichen Begleitung zu absolvieren. Ferner müssen sie in der Lage sein, ausreichend Zeit und Einsatzfreude für die Tageskinder aufzuwenden.

Bei Tagesmüttern/-vätern oder mit ihnen in Wohngemeinschaft lebenden Personen darf keiner der nachfolgend angeführten Umstände vorliegen:

  • ansteckende, schwere chronische körperliche oder psychische Erkrankung, geistige Behinderung, Sucht;
  • gerichtliche Verurteilungen, die das Wohl des Tageskindes gefährdet erscheinen lassen;
  • Betreuungsdefizite bei eigenen Kindern;
  • sonstige Gründe, die das Wohl des Tageskindes gefährdet erscheinen lassen.

Es gibt in NÖ verschiedene Trägereinrichtungen, die Tagesmütter/Tagesväter unterstützen/beschäftigen: Adressen und weiterführende Informationen zur Kinderbetreuung (oesterreich.gv.at)

Wenn Sie Interesse haben, wenden Sie sich ans Gemeindeamt oder eine der angeführten Trägereinrichtungen!