Waldbrandverordnung der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten weiterhin aufrecht!

Die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten-Land informiert:

Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten, mit der Maßnahmen zur Hintanhaltung von Waldbränden verordnet werden, bleibt im Hinblick auf die zu erwartende Hitzeperiode bis auf weiteres aufrecht!

Bei Sonnwendfeuern sind die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und wird empfohlen, das Einvernehmen vorab mit der örtlichen Feuerwehr herzustellen.

Wir bitte um Beachtung!