Basierend auf der aktuell geltenden COVID-19 Verordnung, sind Zusammenkünfte ab einer bestimmten Personengröße im Freien und Rauminneren anzeige bzw. bewilligungspflichtig (egal ob private oder öffentliche Zusammenkunft!).
Zuständig dafür: Die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten-Land.
Es gibt nun eine digitale Möglichkeit, die Anzeige zu machen bzw. die Bewilligung zu beantragen: https://www.noe.gv.at/noe/Coronavirus/Regelungen_ab_19_Mai_2021.html