Feuerwerk zu Silvester – Verboten!

Aus Anlass des bevorstehenden Jahreswechsels:

Wie jedes Jahr gilt …
… Die Verwendung von pyrotechnischen Artikeln der Kategorie F2 (Blitzknallkörper, Schweizerkracher, Pyrodrifter, Raketen, Knallfrösche, Sprungräder und andere) ist im Ortsgebiet (sind also auch im privaten Garten im bebauten Gebiet) verboten.

Auf Grund der aktuellen COVID-19-Rechtslage kommt hinzu …
Außerhalb des Ortsgebiets können Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dieses Jahr aber auch nicht gezündet werden, weil zu Silvester die Ausgangsbeschränkungen gelten. Auf Anfrage beim Gesundheitsministerium heißt es, private Feuerwerke auf öffentlichem Grund seien „reine Belustigung und daher kein ‚Aufenthalt im Freien alleine, mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt oder Personen gemäß Z 3 lit. a zur körperlichen und psychischen Erholung‘, also keine Ausnahme von der Ausgangssperre.“ (Quelle: Feuerwerk & Co: Was zu Silvester erlaubt ist – noe.ORF.at)