Beabsichtigte Änderung des örtlichen Raumordnungsprogramms

Es ist beabsichtigt im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Hafnerbach das örtliche Raumordnungsprogramm (Flächenwidmungsplan und Bebauungsplan) in den Ortschaften Korning, Stein, Wimpassing, Windschnur zu ändern. Der Entwurf wird gemäß § 24 bzw. § 34 des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014 in der dzt. geltenden Fassung, durch sechs Wochen, das ist in der Zeit vom 31.08. bis 12.10.2020im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.
Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf der Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen. Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.