Lärmverordnung der Marktgemeinde Hafnerbach

Seit 2015 gilt in der Marktgemeinde Hafnerbach folgende Lärmverordnung: LärmVO

Auszug betreffend Haus- und Gartenarbeiten:
Rasenmäher und andere lärmverursachende Maschinen wie z.B. Kreissägen, Kettensägen,
Häcksler, Heckenscheren u.d.g.l. dürfen während der Nachtzeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr,
an Samstagen ab 17 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht betrieben werden.