Hundehaltung – Hundekot, Leinenpflicht!

Leider kommt es immer wieder zu Verunreinigungen durch Hundekot neben Straßen im Ortsgebiet oder an öffentlichen bzw. privaten Grünflächen. Viele HundebesiterInnen nutzen zwar bereits das Angebot der „Hundesackerlspender“ und der durch ausreichend vorhandene Mistkübeln bestehende Entsorgungsmöglichkeit.

Da einige HundebesitzerInnen dem leider immer noch nicht nachkommen, hier die Erinnerung an die gesetzliche Verpflichtung: Der Hundeführer ist dazu verpflichtet, die vom Hund hinterlassenen Exkremente unverzüglich zu entsorgen!

Ein ergänzender Hinweis: Bitte entsorgen Sie die benutzten Hundesackerl nicht in der Natur. Sie sind aus nicht verrottbarem Material!

 Auf Grund immer wieder einlangender Beschwerden wird auch auf die Leinenpflicht neuerlich hingewiesen: Im Ortsgebiet sowie an allen öffentlichen Orten müssen Hunde an der Leine geführt oder mit einem Maulkorb versehen werden! Des Weiteren gilt die Leinenpflicht auch im Jagdgebiet!