Baum- und Strauchschnitt – entlang von Straßen und Gehwegen

Pflanzen und Sträucher wachsen gerade enorm schnell. Aus diesem Grund bitten wir Sie, auf den notwendigen Baum- und Strauchschnitt entlang öffentlicher Straßen und Gehwegen zu achten:

Laut Straßenverkehrsordnung dürfen Äste von Bäumen, Sträucher und Hecken und dergleichen nicht die Verkehrssicherheit beeinträchtigen bzw. die freie Sicht behindern.

Grundeigentümer haben dafür Sorge zu tragen, dass Äste, Sträucher und Hecken entlang eines Gehsteiges bis zur Grundgrenze auf einer Höhe von 2,50 m und entlang einer Straße 0,75 m vom Bankett entfernt und bis auf eine Höhe von 4,50 m zurückzuschneiden sind.