Mit Verordnung des Landes NÖ wird der eingeschränkte Kindergartenbetrieb bis einschließlich 26.4.2020 festgelegt.
Der Verordnung zur Folge stehen Kinderbetreuungseinrichtungen nur Personen bestimmter Personengruppen offen:
Mit Verordnung des Landes NÖ wird der eingeschränkte Kindergartenbetrieb bis einschließlich 26.4.2020 festgelegt.
Der Verordnung zur Folge stehen Kinderbetreuungseinrichtungen nur Personen bestimmter Personengruppen offen: