Einschränkung des Betriebes der Kinderbetreuungseinrichtungen

Mit Verordnung des Landes NÖ wird der eingeschränkte Kindergartenbetrieb bis einschließlich 26.4.2020  festgelegt.

Der Verordnung zur Folge stehen Kinderbetreuungseinrichtungen nur Personen bestimmter Personengruppen offen: