ACHTUNG: Waldbrandverordnung!

Nachdem jetzt viele die Zeit für einen Spaziergang im Wald verwenden, der Hinweis auf die Waldbrandverordnung der BH St. Pölten Land: In den Wäldern des Verwaltungsbezirks St. Pölten sowie im Gefährdungsbereich des
Waldes (Waldrandnähe) ist das Rauchen und jegliches Entzünden und Unterhalten von Feuer verboten.

Wer sich nicht an die Vorgabe hält, kann mit einer Verwaltungsstrafe geahndet werden!

Hier die Verordnung: WaldbrandVO