Sonderwirtschaftsförderung CORONA für unsere Betriebe und deren ArbeitnehmerInnen

Liebe Unternehmerin, lieber Unternehmer!
Liebe Beschäftigte in Hafnerbacher Unternehmen!

Die Corona-Krise bedeutet für uns alle große Einschränkungen. Sie trifft insbesondere auch die Wirtschaft und die beschäftigten ArbeitnehmerInnen sehr stark. Um hier ein Zeichen der Hilfe zu setzen, hat der Gemeindevorstand unter Einbindung des Gemeinderates meinem Vorschlag zugestimmt , eine Sonderwirtschaftsförderung CORONA für unsere Hafnerbacher Unternehmen zu schaffen:

Wer kann die Förderung geltend machen:

Wir unterstützen die Unternehmen der Nahversorgung:
Als Zeichen des Dankes, dass sie jetzt unsere Nahversorgung in der Gemeinde aufrecht halten – und auch Umsatzeinbußen hinnehmen müssen. Die Nahversorgungsbetriebe, welche die Förderung in Anspruch nehmen können, werden direkt von uns kontaktiert.

Wir unterstützen die Wirten, die jetzt geschlossen haben müssen
Als Zeichen der Wertschätzung und des Dankes, denn wir sind sehr froh, in unserer Gemeinde noch Wirten zu haben. Es werden Gastronomiebetriebe mit Gewerbeberechtigung unterstützt. Die Wirte werden direkt von uns kontaktiert.

Wir unterstützen alle Betriebe der Marktgemeinde, die Kurzarbeit beantragt haben
Wir unterstützen sie dann, wenn sie mit den MitarbeiterInnen Kurzarbeit vereinbart haben – die Kommunalsteuer müssen sie trotz zahlen.
Hier ersuchen wir die Unternehmen, auf uns zuzukommen!

Wie unterstützen wir?

Wir ersetzen den genannten Unternehmen der Marktgemeinde Hafnerbach (Betriebsstandort muss in der Gemeinde aktiv sein) für den Zeitraum 16.3.2020 – 30.4.2020 die geleistete Kommunalsteuer.

Die Förderung kann ab 1.5.2020 am Gemeindeamt Hafnerbach geltend gemacht werden. Bei Unternehmen mit Kurzarbeit ist dem formlosen Ansuchen ein Nachweis über die Kurzarbeit beizulegen. Da die Kommunalsteuer über den GVU St. Pölten-Land eingehoben wird, ist kein Zahlungsnachweis erforderlich. Wir wollen das so unbürokratisch wie möglich abwickeln!

Darüber hinaus helfen wir ArbeitnehmerInnen, die von Kurzarbeit betroffen sind:

GemeindebürgerInnen (mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Hafnerbach), die in einem Hafnerbacher Unternehmen beschäftigt sind, können, wenn das Unternehmen in Kurzarbeit ist, bei der Marktgemeinde Hafnerbach eine Förderung in Höhe von € 50,– ARGE-Gutscheinen geltend machen. Dies gilt ebenfalls für den Zeitraum 16.3.2020 – 30.4.2020. Die Förderung kann ab sofort am Gemeindeamt Hafnerbach geltend gemacht werden, gegen Nachweis der Kurzarbeitsvereinbarung.

Damit wollen wir als Gemeinde ein Zeichen der Unterstützung und des Dankes setzen!

Ihr

Stefan Gratzl
Bürgermeister