Information Änderung Örtliches Raumordnungsprogramm

Es ist beabsichtigt, im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Hafnerbach das örtliche Raumordnungsprogramm (Flächenwidmungsplan und Bebauungsplan) zu ändern. Der Entwurf wird gem. § 24 bwz. § 34 des NÖ Raumordnungsgesetzes durch sechs Wochen, das ist in der Zeit vom 22.5. bis 3.7.2019 im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.

Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf der Änderung des örtlichen Raumordnungsprogramms schriftlich Stellung zu nehmen. Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Anregungen in irgendeiner Form Berücksichtigung finden.