Informationen zur EU Wahl 2019 (26. Mai 2019)

Wahltag: 26. Mai 2019

 

Für Österreich können bei der Europawahl am 26. Mai 2019 insgesamt 19 Mitglieder des Europäischen Parlaments – bisher 18 Mitglieder – gewählt werden.

 

Aktiv wahlberechtigt sind…

 

Zur Teilnahme an der Europawahl 2019 (aktives Wahlrecht) sind Sie berechtigt, wenn Sie

  • spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollenden, d.h. spätestens an diesem Tag Ihren 16. Geburtstag feiern
  • Österreicher(in) oder Unionsbürger(in) mit Hauptwohnsitz in Österreich sind oder Auslandsösterreicher(in)
  • am Stichtag in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind und
  • kein Wahlausschließungsgrund im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Verurteilung vorliegt.

 

Folgende Parteien treten zur Wahl an…

 

Parteibezeichnung Kurzbezeichnung
Österreichische Volkspartei ÖVP
Sozialdemokratische Partei Österreichs SPÖ
Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) – Die Freiheitlichen FPÖ
Die Grünen – Grüne Alternative GRÜNE
NEOS – Das Neue Europa NEOS
EUROPA JETZT – Initiative Johannes Voggenhuber EUROPA
KPÖ PLUS – European Left, offene Liste KPÖ

 

Vorzugsstimmenvergabe bei einer Europawahl

 

Es ist möglich, bei Wahlen zum Europäischen Parlament eine Vorzugsstimme zu vergeben. Um gültig zu sein, muss die Vorzugsstimme an eine Kandidatin/einen Kandidaten jener Partei vergeben werden, die am Stimmzettel angekreuzt wurde.

In dem auf dem Stimmzettel dafür vorgesehenen Feld ist der Name oder die Reihungsnummer einer Kandidatin/eines Kandidaten einzutragen. Die Vorzugsstimme ist dann gültig, wenn zumindest der Familienname der Kandidatin/des Kandidaten oder die Reihungsnummer eingetragen worden ist. Wenn es in einer Parteiliste mehrere Kandidatinnen/Kandidaten mit dem gleichen Familiennamen gibt, sollte jedenfalls die Reihungsnummer angegeben werden.

 

Anspruch und Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte…

 

Eine Wahlkarte können beantragen:

  • Wahlberechtigte Personen, die sich am Wahltag voraussichtlich nicht am Ort ihrer Eintragung in das Wählerverzeichnis aufhalten werden;
  • Wahlberechtigte Personen, die mittels Wahlkarte wählen, weil ihr zuständiges Wahllokal nicht behindertengerecht ist (ACHTUNG: Wahllokale in Hafnerbach sind barrierefrei!)
  • Wahlberechtigte Personen, denen der Besuch des zuständigen Wahllokals am Wahltag (zB infolge mangelnder Gehfähigkeit) unmöglich ist;
  • Wahlberechtigte Personen, denen der Besuch des zuständigen Wahllokals aufgrund ihrer Unterbringung in gerichtlichen Gefangenenhäusern oder in Heil- und Pflegeanstalten etc. nicht möglich ist

Eine Begründung für eine Verhinderung ist unerlässlich!

 

Beantragen Sie die Wahlkarte auf elektronischem Weg: https://hafnerbach.gv.at/buergerservice/elektronischer-amtsweg/

 

Sie können mit der Wahlkarte auch schriftlich per eMail, Fax oder persönlich bei der Gemeinde beantragen. ACHTUNG: Die Beantragung der Wahlkarte hat durch die Wählerin oder den Wähler selbst zu erfolgen! Eine Beantragung durch Angehörige, Ehepartner, … ist auch bei Vorlage einer Vollmacht NICHT zulässig!

 

Die schriftliche Beantragung hat bis zum 4. Tag vor der Wahl (22. Mai 2019) oder die schriftliche/mündliche Beantragung bis zum 2. Tag der Wahl (24. Mai 2019, 12.00 Uhr) zu erfolgen, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an den Antragsteller (od. bevollmächtigte Person) möglich ist.

 

Wichtig im Zusammenhang mit der Briefwahl:

  • Die für die Briefwahl verwendete Wahlkarte muss bis spätestens am Wahltag, dem 26. Mai 2019, 17 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen (per Post, per Botin beziehungsweise Boten oder durch persönliche Abgabe).
  • Die für die Briefwahl verwendete Wahlkarte kann auch am Wahltag in jedem Wahllokal in ganz Österreich während der Öffnungszeiten der Wahllokale und in jeder Bezirkswahlbehörde bis 17 Uhr abgegeben werden.

 

Die Wahlzeiten in der Marktgemeinde Hafnerbach

(vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die Gemeindewahlbehörde am 23.4.2019)

 

Sprengel I – Hafnerbach

(Hafnerbach, alle Straßen der Ortschaft, ein-schließlich Windhof)

Wahllokal: Volksschule Hafnerbach

Wahlzeit: 08.00 – 13.00 Uhr

 

Sprengel II – Wimpassing

Wahllokal: Volksschule Hafnerbach

Wahlzeit: 08.00 – 13.00 Uhr

 

Sprengel III – Sasendorf

Wahllokal: Volksschule Hafnerbach

Wahlzeit: 08.00 – 13.00 Uhr

 

Sprengel IV

(Hengstberg, Hohenegg, Korning, Pfaffing, Stein – Eichberg, Oed, Ober – Untergraben,

Weghof, Pielachhaag)

Wahllokal: Volksschule Hafnerbach

Wahlzeit: 08.00 – 13.00 Uhr