Die Verwendung von pyrotechnischen Artikeln der Kategorie F2 (Blitzknallkörper, Schweizerkracher, Pyrodrifter, Raketen, Knallfrösche, Sprungräder und andere) im Ortsgebiet ist generell verboten. Weiters ist die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 innerhalb oder in unmittelbarer Nähe einer Menschenansammlung verboten.
Wir bitten dies zu beachten!