Die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten-Land hat im Zusammenhang mit den Maßnahmen der Bundesregierung folgende Verordnungen erlassen:
Verordnung über Besuchsverbote in Kuranstalten und Sonderkrankenanstalten für Rehabilitation nach dem COVID-19-Maßnahmengesetzes – Hier abrufbar: AnschreibenBesuchKurzentren
Verordnung über die Schließung der Kindergartenbetreuungseinrichtungen – Hier abrufbar: AnschreibenKindergärten
Verordnung über Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen – Hier abrufbar: AnschreibenVOZusammenkünfte
Wir ersuchen Sie, diese verordneten Maßnahmen zu beachten!